Boulderlabor GmbH

Die Hallenordnung regelt die Verhaltensregeln (Punkt 1) sowie die Bestimmungen für Minderjährige (Punkt 2) und dient dem sicheren und geordneten Betrieb der Boulderhalle.

1. Verhaltensregeln

  • Die Nutzung der Boulderhalle erfordert Eigenverantwortung und Rücksichtnahme
  • Es besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko durch Stürze

Nutzung der Halle

  • Die Nutzung ist nicht gestattet, wenn sich eine Person alleine in der Halle befindet
  • Vor Nutzung ist sicherzustellen, dass sich mindestens eine weitere Person in der Halle aufhält
  • In der Zeit von 14:00 bis 22:00 Uhr ist Personal anwesend
  • Außerhalb dieser Zeiten erfolgt die Nutzung ohne Aufsicht

Verhalten beim Bouldern

  • Der gesamte Sturzbereich ist freizuhalten
  • Gegenstände sind auf den Matten nicht erlaubt
  • Es darf nicht unter oder über anderen Personen geklettert werden
  • Es ist ausreichend Abstand zu anderen einzuhalten
  • Es darf nicht über die Boulderwand geklettert werden
  • Das Beklettern von Eisenträgern und Rohren ist untersagt.
  • Das Tragen von Kopfhörern während der Nutzung der Boulderhalle ist untersagt.

Verhalten in der Halle

  • Herumrennen, Spielen und lautes Verhalten sind untersagt
  • Das Durchlaufen unter kletternden Personen ist untersagt
  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten

Schuhe und Hygiene

  • Es dürfen nur Kletterschuhe oder saubere Hallenschuhe verwendet werden
  • Straßenschuhe sind im Boulderbereich nicht erlaubt

Anlage und Sicherheit

  • Das Verändern von Griffen und Tritten ist untersagt
  • Schäden oder lose Elemente sind unverzüglich zu melden
  • Es ist jederzeit mit drehenden oder brechenden Griffen zu rechnen

Ordnung

  • Essen und Getränke sind nur in dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt
  • Glasflaschen sind im Boulderbereich nicht erlaubt
  • Gegenstände sind außerhalb der Mattenbereiche zu lagern

Verbotenes Verhalten

  • Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Weitergabe von Zugangsdaten
  • Gefährdung anderer Personen

Wertsachen

  • Wertsachen sind in den vorgesehenen Bereichen zu verwahren
  • Für Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen

Sonstiges

  • Rauchen ist in der gesamten Halle untersagt
  • Tiere sind im Boulderbereich nicht erlaubt (Ausnahme: Assistenzhunde)
  • Die Halle kann videoüberwacht sein

Konsequenzen

  • Verstöße gegen die Hallenordnung können zum Ausschluss von der Nutzung führen
  • Die Nutzung der Boulderhalle ohne gültiges Ticket kann zu einem Verweis aus der Boulderhalle führen und wird mit einer Bearbeitungsgebühr berechnet.

2. Bestimmungen für Minderjährige

Nutzung

  • Minderjährige dürfen die Anlage nur gemäß den geltenden Regelungen nutzen

Aufsicht

  • Minderjährige sind durch eine geeignete Begleitperson zu beaufsichtigen
  • Die Begleitperson trägt die Verantwortung für das Verhalten

Betreuungsschlüssel

  • 1 Begleitperson für maximal 2 Kinder bis 9 Jahre
  • 1 Begleitperson für maximal 3 Kinder von 10 bis 12 Jahren
  • 1 Begleitperson für maximal 6 Kinder ab 13 Jahren

Verhalten

  • Minderjährige haben sich an die Hallenordnung zu halten
  • Störendes Verhalten ist zu unterlassen

Fehlverhalten

  • Bei Verstößen kann ein Ausschluss erfolgen
  • Hinweise anderer Nutzer sind zu beachten