Boulderlabor GmbH
Die Hallenordnung regelt die Verhaltensregeln (Punkt 1) sowie die Bestimmungen für Minderjährige (Punkt 2) und dient dem sicheren und geordneten Betrieb der Boulderhalle.
1. Verhaltensregeln
- Die Nutzung der Boulderhalle erfordert Eigenverantwortung und Rücksichtnahme
- Es besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko durch Stürze
Nutzung der Halle
- Die Nutzung ist nicht gestattet, wenn sich eine Person alleine in der Halle befindet
- Vor Nutzung ist sicherzustellen, dass sich mindestens eine weitere Person in der Halle aufhält
- In der Zeit von 14:00 bis 22:00 Uhr ist Personal anwesend
- Außerhalb dieser Zeiten erfolgt die Nutzung ohne Aufsicht
Verhalten beim Bouldern
- Der gesamte Sturzbereich ist freizuhalten
- Gegenstände sind auf den Matten nicht erlaubt
- Es darf nicht unter oder über anderen Personen geklettert werden
- Es ist ausreichend Abstand zu anderen einzuhalten
- Es darf nicht über die Boulderwand geklettert werden
- Das Beklettern von Eisenträgern und Rohren ist untersagt.
- Das Tragen von Kopfhörern während der Nutzung der Boulderhalle ist untersagt.
Verhalten in der Halle
- Herumrennen, Spielen und lautes Verhalten sind untersagt
- Das Durchlaufen unter kletternden Personen ist untersagt
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten
Schuhe und Hygiene
- Es dürfen nur Kletterschuhe oder saubere Hallenschuhe verwendet werden
- Straßenschuhe sind im Boulderbereich nicht erlaubt
Anlage und Sicherheit
- Das Verändern von Griffen und Tritten ist untersagt
- Schäden oder lose Elemente sind unverzüglich zu melden
- Es ist jederzeit mit drehenden oder brechenden Griffen zu rechnen
Ordnung
- Essen und Getränke sind nur in dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt
- Glasflaschen sind im Boulderbereich nicht erlaubt
- Gegenstände sind außerhalb der Mattenbereiche zu lagern
Verbotenes Verhalten
- Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Weitergabe von Zugangsdaten
- Gefährdung anderer Personen
Wertsachen
- Wertsachen sind in den vorgesehenen Bereichen zu verwahren
- Für Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen
Sonstiges
- Rauchen ist in der gesamten Halle untersagt
- Tiere sind im Boulderbereich nicht erlaubt (Ausnahme: Assistenzhunde)
- Die Halle kann videoüberwacht sein
Konsequenzen
- Verstöße gegen die Hallenordnung können zum Ausschluss von der Nutzung führen
- Die Nutzung der Boulderhalle ohne gültiges Ticket kann zu einem Verweis aus der Boulderhalle führen und wird mit einer Bearbeitungsgebühr berechnet.
2. Bestimmungen für Minderjährige
Nutzung
- Minderjährige dürfen die Anlage nur gemäß den geltenden Regelungen nutzen
Aufsicht
- Minderjährige sind durch eine geeignete Begleitperson zu beaufsichtigen
- Die Begleitperson trägt die Verantwortung für das Verhalten
Betreuungsschlüssel
- 1 Begleitperson für maximal 2 Kinder bis 9 Jahre
- 1 Begleitperson für maximal 3 Kinder von 10 bis 12 Jahren
- 1 Begleitperson für maximal 6 Kinder ab 13 Jahren
Verhalten
- Minderjährige haben sich an die Hallenordnung zu halten
- Störendes Verhalten ist zu unterlassen
Fehlverhalten
- Bei Verstößen kann ein Ausschluss erfolgen
- Hinweise anderer Nutzer sind zu beachten
